Standortsicherheit

Der zuständigen Behörde wurden die Betriebsbereiche gem. § 7 Abs. 1 StörfallV angezeigt. Die Sicherheitsberichte nach § 9 Abs. 1 StörfallV liegen der zuständigen Behörde vor. Die 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall V) legt in §16 fest, dass Anlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, regelmäßig von Behörden vor Ort besichtigt werden. Hier spricht man auch von Inspektionen. Daten der letzten Inspektionen:

Standort Termin Behörde
Ludwigshafen 15.10.2021 SGD Süd, Neustadt a. d. Weinstraße
Hürth-Knapsack 22.06.2023 Bezirksregierung Köln
Köln Niehl 22.06.2023 Bezirksregierung Köln
Hürth-Kalscheuren 21.06.2023 Bezirksregierung Köln
Schwarzheide 19.01.2023 Landesamt für Umwelt, Potsdam
Schwarzheide-Süd 19.01.2023 Landesamt für Umwelt, Potsdam