Standortsicherheit
Der zuständigen Behörde wurden die Betriebsbereiche gem. § 7 Abs. 1 StörfallV angezeigt. Die Sicherheitsberichte nach § 9 Abs. 1 StörfallV liegen der zuständigen Behörde vor. Die 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall V) legt in §16 fest, dass Anlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, regelmäßig von Behörden vor Ort besichtigt werden. Hier spricht man auch von Inspektionen. Daten der letzten Inspektionen:
Standort | Termin | Behörde |
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Ludwigshafen | 15.10.2021 | SGD Süd, Neustadt a. d. Weinstraße |
Hürth-Knapsack | 20.08.2021 | Bezirksregierung Köln |
Köln Niehl | 20.08.2021 | Bezirksregierung Köln |
Hürth-Kalscheuren | 18.08.2021 | Bezirksregierung Köln |
Schwarzheide | 19.01.2023 | Landesamt für Umwelt, Potsdam |
Schwarzheide-Süd | 19.01.2023 | Landesamt für Umwelt, Potsdam |
Sicherheitsinformationen als Broschüre
Sicherheitsinformationen für die Standorte Hürth-Kalscheuren und Hürth-Knapsack als druckbares PDF
Sicherheitsinformationen für den Standort Köln-Niehl als druckbares PDF
Sicherheitsinformation der Stadt Ludwigshafen als druckbares PDF
Sicherheitsinformation von BASF in Schwarzheide als druckbares PDF
Sicherheitsinformation von Schwarzheide-Süd als druckbares PDF