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Standortsicherheit
Unser Engagement im Einklang mit der Störfallverordnung
Der zuständigen Behörde wurden die Betriebsbereiche gem. § 7 Abs. 1 StörfallV angezeigt. Die Sicherheitsberichte nach § 9 Abs. 1 StörfallV liegen der zuständigen Behörde vor. Die 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall V) legt in §16 fest, dass Anlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, regelmäßig von Behörden vor Ort besichtigt werden. Hier spricht man auch von Inspektionen.
Daten der letzten Inspektionen
| Standort | Termin | Behörde |
|---|---|---|
| Ludwigshafen | 16.05.2024 | SGD Süd, Neustadt a. d. Weinstraße |
| Hürth-Knapsack | 17.10.2023 | Bezirksregierung Köln |
| Köln Niehl | 22.06.2023 | Bezirksregierung Köln |
| Hürth-Kalscheuren | 30.10.2024 | Bezirksregierung Köln |
| Schwarzheide | 29.01.2025 | Landesamt für Umwelt, Potsdam |
| Schwarzheide-Süd | 29.01.2025 | Landesamt für Umwelt, Potsdam |
Sicherheitsinformationen als Broschüre
- Sicherheitsinformationen für die Standorte Hürth-Kalscheuren und Hürth-Knapsack als druckbares PDF
- Sicherheitsinformationen für den Standort Köln-Niehl als druckbares PDF
- Sicherheitsinformation der Stadt Ludwigshafen als druckbares PDF
- Sicherheitsinformation von BASF in Schwarzheide als druckbares PDF
- Sicherheitsinformation von Schwarzheide-Süd als druckbares PDF
© ALFRED TALKE GmbH & Co.