Compliance
Unser Engagement für Integrität und rechtliche Konformität
Unser Weg zur Compliance: Verpflichtung zu ethischen Standards und Rechtskonformität in unserem globalen Geschäftsumfeld.
HINWEISE ZUR INTERNEN MELDESTELLE (§14 ABS. 1 HINSCHG) UND BESCHWERDESTELLE (§ 8 LKSG)
Die Alfred Talke GmbH & Co.KG und mit ihr im Sinne des AktG verbundene Unternehmen (gesamt „TALKE“) haben Compliance Officer Services Legal, Rechtsanwalt Stephan Rheinwald mit der Wahrnehmung der Aufgabe der (ausgelagerten) internen Meldestelle im Sinne des § 14 Abs. 1 HinSchG betraut.
Die interne Meldestelle nimmt im Rahmen des Compliance-Management-Systems Hinweise von Beschäftigten, ebenso wie von Kunden und Geschäftspartnern von TALKE zu Gesetzes- und sonstigen Compliance-Verstößen von TALKE entgegen.
Alle Hinweise werden streng vertraulich unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern behandelt. Auf Wunsch können Hinweisgeber anonym bleiben.
Darüber hinaus nimmt die interne Meldestelle auch die Aufgabe der Beschwerdestelle im Sin-ne des § 8 LkSG wahr. Die Beschwerdestelle nimmt Beschwerden zu Verstößen gegen die Wahrung der Menschenrechte und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten durch TALKE oder von Lieferanten von TALKE entgegen. Eingehende Hinweise werden gemäß der „TALKE Verfahrensordnung zur Bearbeitung von Beschwerden zu Verstößen gegen Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten“ bearbeitet. Die Beschwerdestelle ist für Beschäftigte, ebenso wie für Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten von TALKE erreichbar.
Hinweise/ Beschwerden können persönlich und fernmündlich in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden. Ein Hinweisabgabe in Textform ist in allen Sprachen möglich. Sie erreichen die interne Meldestelle/ Beschwerdestelle unter nachfolgenden Kontaktdaten:
Compliance Officer Services Legal
Rechtsanwalt Stephan Rheinwald
Telemannstraße 22 53173
Bonn Tel.: 0228/ 35036291
Fax: 0228/ 35036292
E-Mai: s.rheinwald@cos-legal.eu
Compliance
SUPPLIER CODE OF CONDUCT
Für TALKE ist es von großer Bedeutung ein verantwortungsbewusstes, umsichtiges und nachhaltiges Handeln gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unseren Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt zu fördern.
COMPLIANCE
GRUNDSATZERKLÄRUNG ZUR WAHRUNG DER MENSCHENRECHTE
Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt ist für TALKE ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.