Standortsicherheit

Unser Engagement im Einklang mit der Störfallverordnung

Der zuständigen Behörde wurden die Betriebsbereiche gem. § 7 Abs. 1 StörfallV angezeigt. Die Sicherheitsberichte nach § 9 Abs. 1 StörfallV liegen der zuständigen Behörde vor. Die 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall V) legt in §16 fest, dass Anlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, regelmäßig von Behörden vor Ort besichtigt werden. Hier spricht man auch von Inspektionen.

Daten der letzten Inspektionen

StandortTerminBehörde
Ludwigshafen15.10.2021SGD Süd, Neustadt a. d. Weinstraße
Hürth-Knapsack22.06.2023Bezirksregierung Köln
Köln Niehl22.06.2023Bezirksregierung Köln
Hürth-Kalscheuren21.06.2023Bezirksregierung Köln
Schwarzheide19.01.2023Landesamt für Umwelt, Potsdam
Schwarzheide-Süd19.01.2023Landesamt für Umwelt, Potsdam

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