Standortsicherheit
Unser Engagement im Einklang mit der Störfallverordnung
Der zuständigen Behörde wurden die Betriebsbereiche gem. § 7 Abs. 1 StörfallV angezeigt. Die Sicherheitsberichte nach § 9 Abs. 1 StörfallV liegen der zuständigen Behörde vor. Die 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall V) legt in §16 fest, dass Anlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, regelmäßig von Behörden vor Ort besichtigt werden. Hier spricht man auch von Inspektionen.
Daten der letzten Inspektionen
Standort | Termin | Behörde |
---|---|---|
Ludwigshafen | 15.10.2021 | SGD Süd, Neustadt a. d. Weinstraße |
Hürth-Knapsack | 22.06.2023 | Bezirksregierung Köln |
Köln Niehl | 22.06.2023 | Bezirksregierung Köln |
Hürth-Kalscheuren | 21.06.2023 | Bezirksregierung Köln |
Schwarzheide | 19.01.2023 | Landesamt für Umwelt, Potsdam |
Schwarzheide-Süd | 19.01.2023 | Landesamt für Umwelt, Potsdam |
Sicherheitsinformationen als Broschüre
Sicherheitsinformationen für die Standorte Hürth-Kalscheuren und Hürth-Knapsack als druckbares PDF
Sicherheitsinformationen für den Standort Köln-Niehl als druckbares PDF
Sicherheitsinformation der Stadt Ludwigshafen als druckbares PDF
Sicherheitsinformation von BASF in Schwarzheide als druckbares PDF
Sicherheitsinformation von Schwarzheide-Süd als druckbares PDF